- der Grüngürtel, wie vom Lüneburger Stadtrat im Oktober 2014 beschlossen, von Bebauung freigehalten und planerisch langfristig für den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Naherholung gesichert wird.
-die innerstädtischen Verkehrsknotenpunkte (z. B. die Kreuzung "Vor dem Neuen Tore") nicht kollabieren.
-die Verkehrsdichte im Lüneburger Westen nicht weiter zunimmt und somit eine Westrandstraße verhindern.
- evtl. angedachte Eingemeindungspläne verhindert werden.
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